Studiengebühren  

Um als Studierender unter die gesetzlich geregelten niederländischen Studiengebühren zu fallen, müssen auf dich bestimmte Bedingungen zutreffen:

Du musst den folgenden Nationalitätsanforderungen genügen; das bedeutet, dass du die Nationalität eines Landes besitzt, das Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, die surinamische, schweizerische oder - unter bestimmten Bedingungen (festgelegt im Assoziationsbeschluss 1/80) - die türkische Nationalität hast. Außerdem fällst du unter die Nationalitätsanforderungen, wenn du Familienmitglied von in den Niederlanden wohnansässigen EU-Bürgern ohne EWR-Nationalität bist oder wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, aufgrund derer du die Studienfinanzierung beantragen kannst.


Weiter musst du in den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg oder einem der deutschen Bundesländer Nordrheinwestfalen, Niedersachsen oder Bremen wohnen.


Zu Beginn des Studienjahres eines Bachelor-Studienganges darfst du noch nicht im Besitz eines Bachelordiplomes und zu Beginn des Studienjahres eines Master-Studienganges noch nicht im Besitz eines Masterdiplomes sein.


Als letzte Bedingung musst du an einer staatlichen Universität oder Hochschule, dh. für ein von staatlicher Seite (also nicht von privater Seite) bezahltes Studium eingeschrieben sein.

 

Bei Fragen oder Zweifeln kannst du jederzeit mit uns Kontakt über folgende E-Mail Adresse aufnehmen: info@vanhall-larenstein.de

 

Neues Auslands-BAföG!

Deutsche (Aspirant-)Studenten, die in den Niederlanden studieren wollen, können sich jetzt für das neue Auslands-BAföG anmelden.

 

Diese neue Reglung ist ab diesem Jahr gültig und soll es für deutsche Studenten vereinfachen, um eine Ausbildung an den niederländischen Fachhochschulen oder Universitäten zu finanzieren.

 

In den vergangenen Jahren war es für Studenten nur möglich, ein sogenanntes Grenzpendler-BAföG zu beantragen, wenn sie täglich zwischen Deutschland und den Niederlanden hin- und herfuhren. Diese Regelung wird durch das neue Auslands-BAföG ersetzt.

 

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Die einzige Vorraussetzung, um an einem niederländischen Institut zugelassen zu werden, ist allerdings die Aneignung der niederländischen Sprache, auch für englischsprachige oder deutschsprachige Ausbildungen. Aus diesem Grund hat das Taleninstituut Talen Twente (Sprachinstitut Twente) in Zusammenarbeit mit border concepts und dem BAföG-Amt, speziell für die zukünftigen Studenten ein Sprachprogramm mit Prüfung entwickelt. Die daran verbundenen Kosten sind ausgesprochen gering!

 

Geplant ist, dass die Prüfungen an dem Sprachinstitut Talen Twente in Enschede stattfinden, aber auch an dem Elycio Sprachen in Amsterdam, Arnhem, Papendrecht, Rijswijk oder in Zeist.

 

Detaillierte Informationen über alle Regelungen rund um das neue Auslands-BAföG und die notwendigen Kosten findest du hier. Bitte lies diese genau durch!

 

Informationen zum notwendigen Sprachkurs findest du unter: 

Sprachkurs fürs Auslands-BAföG  

www.studienscout-nl.de  

 

Wie finanziert man ein Studium in den Niederlanden?  

BAföG (www.bafoeg-rechner.de

 

Studienfinanzierung durch die Niederlande 

Die Studiengebühren werden jedes Jahr vom niederländischen Staat festgelegt (1835 € in 2013/ 2014). Mehr Informationen hierzu findest du unter www.studieren-in-holland.de oder bei DUO.

 

Bank
Rabobank Arnhem
P.O. Box 294, 6880 AG Arnhem Niederlande
Account nr. 38.39.14.000 Van Hall Larenstein Velp
SWIFT-code der Rabobank: RABO NL 2 U
IBAN: NL50RABO0383914000


Füge bitte deinen Namen und die Nummer deines Zulassungsbescheids bei!

 
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