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Visum

 

Die Hogeschool Van Hall Larenstein (Infopoint) stellt einen Antrag für eine Aufenthalts-genehmigungpflicht aufgrund folgender Ursachen:

 

1. Es macht den Aufenthalt der Studenten in den Niederlanden unumstritten legal für Dritte (Telefon-und Internetunternehmen, Vermieter usw.)

 

2. Wegen gesetzlicher Bestimmungen müssen alle ausländischen Studenten eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung ihrer persönliche Akte beifügen.

 

Der Antrag auf die Aufenthaltsgenehmigung muss durch das Infopoint Van Hall Larenstein angefragt werden. Für EU-Mitglieder ist dies lediglich eine Formalität.

 

Für Informationen:
Infodesk
Tel: 0031 317 486 262
Fax: 0031 317 486 280
(täglich erreichbar, ausser an Freitagen)
E-Mail: info@vanhall-larenstein.de